Werte und Risiken
Als Vermögensverwalter und Investor stehen für DJE die Bedürfnisse seiner Anlegerinnen und Anleger im Mittelpunkt. Wir sind überzeugt, dass das Berücksichtigen von Nachhaltigkeitskriterien ein elementarer Bestandteil unseres Handels sein muss, da die Nichtbeachtung ökologischer („E" für environmental) und sozialer Faktoren („S“ für social) sowie guter Unternehmensführung („G" für Governance) erhebliche Risiken mit sich bringen kann.
DJE folgt daher seit langem eigenen Ausschlusskriterien, ist seit 2018 Unterzeichner der „Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren“ der Vereinten Nationen, arbeitet mit MSCI ESG Research zusammen, berücksichtigt ausgewählte nachhaltige Entwicklungsziele, vermeidet oder verringert nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen, engagiert sich in über 500 Gesprächen mit Unternehmensentscheidern pro Jahr und nutzt die Möglichkeiten der verwalteten Stimmrechte.
Nachhaltigkeitskriterien integriert im Investmentprozess
ANALYSTEN- EINSCHÄTZUNG | UNTERNEHMENS- GESPRÄCHE | |
EINZELTITEL-SCORING | ||
BEWERTUNG | MOMENTUM | SICHERHEIT & LIQUDITÄT |
! Als Investor leisten wir unseren Beitrag und investieren überwiegend in Firmen, die Umwelt, Soziales und Unternehmensführung genügend beachten. Dafür setzen wir uns im stetigen Dialog ein und nutzen verschiedene Auswahlkriterien.
- DJE richtet sich grundsätzlich nach den "Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren" der Vereinten Nationen (UNPRI)
- Aktien: Scoring von MSCI ESG Research (ein international führender Anbieter von Analysen und Ratings im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung)
- Anleihen: Ausschluss von Emittenten mit unzureichendem Scoring nach dem Freedom House Index (bewertet den Grad an Freiheit und Demokratie von Staaten) und/oder nach den World Bank Governance-Indikatioren (Erhebung von Indikatoren guter Regierungsführung von über 200 Staaten)
- Wir analysieren, inwieweit die Geschäftsziele von Unternehmen positiv auf ausgewählte Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen wirken, insbesondere:
- menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
- nachhaltiger Konsum und Produktion
- Geschlechtergleichheit
- Maßnahmen zum Klimaschutz
Ausschlusskriterien
In einem ersten Schritt schließen wir bei der Auswahl von Einzeltiteln für Kundenportfolios verschiedene Geschäftsfelder aus und meiden Unternehmen, die gegen gewisse Prinzipien verstoßen. Dazu zählen Unternehmen, die …
- gegen den UN Global Compact verstoßen.
Dies ist eine weltweite Übereinkunft zwischen den Vereinten Nationen und Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltprinzipien und zur Bekämpfung von Korruption. - biologische und chemische Waffen, Landminen, Nuklearwaffen, Streubomben oder Uranmunition herstellen.
- >5% Umsatz mit konventionellen Waffen erzielen.
- >30% Umsatz mit Kraftwerkskohle erzielen.
- >5% Umsatz mit Tabak erzielen.
- laut MSCI ESG Research gegen Umweltkriterien verstoßen oder -kontroversen auslösen.
Darüber hinaus schließen wir Staatsanleihen aus, deren Emittenten eine schlechte Bewertung im Freedom-House-Index bzw. nach den Weltbank-Indikatoren aufweisen. Dabei geht es u.a. um den Grad an Demokratie und Freiheit, um Mitspracherecht der Bürgerinnen und Bürger, politische Stabilität sowie um Verantwortlichkeit und Leistungsfähigkeit von Regierungen.
Solide Datengrundlage
Um bei den Anlageentscheidungen eine möglichst breite Datenbasis zu haben, nutzen wir eigene Analysen und zudem die Ergebnisse von MSCI ESG Research, einem führenden Anbieter von Analysen und Ratings mit Blick auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die Unternehmen werden u.a. nach CO2-Ausstoß relativ zum Umsatz, Land- und Rohstoffverbrauch, Wasserqualität, Biodiversität, ESG-Potenzial, -Stärken und -Schwächen, Kontroversen und Korruption durchleuchtet. MSCI ESG Ratings gibt es für mehr als 600.000 Unternehmen weltweit.
Nachhaltigkeitsauswirkungen
Ein wesentlicher Teil der nachhaltigen Ertragsanalyse besteht darin, eine Gruppe von zurzeit 18 Indikatoren zu messen: die sogenannten PAI („Principal Adverse Impacts“), die auch als „nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen“ bezeichnet werden. 16 der PAI betreffen Unternehmen und zwei PAI betreffen Staatsanleihen. Sie lassen sich in folgende Themengruppen gliedern:
- Treibhausgas-Emissionen
- Biodiversität
- Wasser
- Abfall
- Soziales und Beschäftigung
Nachhaltige Entwicklungsziele
Zusätzlich konzentrieren wir uns auf vier ausgewählte nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDG = „Sustainable Development Goals“). Hierbei prüfen wir, inwiefern ein Unternehmen positiv zu einem der folgenden Ziele beiträgt und zugleich keinem der anderen Ziele schadet:
- Geschlechtergleichheit
- Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
- Nachhaltige(r) Konsum und Produktion
- Maßnahmen zum Klimaschutz
Engagement und Stimmrecht
Wir führen im Durchschnitt über 500 Gespräche pro Jahr mit Unternehmensentscheidern. Bei diesem „Engagement“ geht es auch um die Nachhaltigkeitschancen und -risiken – letztere werden kritisch angesprochen. Außerdem nehmen wir als direkter Investor, d.h. als Fondsgesellschaft DJE Investment S.A., unsere Stimmrechte mit Blick auf ESG wahr. Wir arbeiten dafür mit IVOX Glass Lewis zusammen. Dieser Partner berät uns bei der möglichst verantwortungsbewussten Ausübung unseres Stimmrechts.
Auswahl von Fonds
Unseren hohen Anspruch gegenüber Nachhaltigkeitskriterien setzen wir bei Direktinvestitionen unmittelbar um. Um eine breite Diversifikation in unseren Portfolien zu gewährleisten, können wir in unseren Vermögensverwaltungen auch Fonds1 von DJE und von Fremdanbietern oder auch ETC2 einsetzen.
Die Auswahl der Einzeltitel in den Fonds fremder Anbieter können wir nicht beeinflussen. Dennoch streben wir danach, auch bei der Fondsauswahl Mindeststandards einzuhalten:
- Fonds mit einem MSCI ESG Rating von mindestens BB
- Mindestens 51 % der Zielinvestments sind Art. 8 oder Art. 9 Fonds (gemäß der Offenlegungs-Verordnung) und berücksichtigen PAIs
- Berücksichtigung von bestimmten Ausschlüssen für alle Zielinvestments, wenn diese mehr als 0,49% (Toleranzgrenze) für das jeweilige Ausschlusskriterium am Portfolio des Zielinvestments ausmachen
Rechtliche Hinweise
Für jeden Rechtsraum, in dem ein Angebot oder eine Werbung gegen lokale Gesetze verstoßen würde, gilt, dass die auf dieser Webseite enthaltenen Informationen weder ein Angebot noch eine Werbung darstellen und nicht als solche aufgefasst werden dürfen. Gleiches gilt
- für jede Person, der ein Angebot zu machen oder für die Werbung zu machen, rechtswidrig ist, oder
-
wenn die werbende oder die das Angebot unterbreitende Person nicht berechtigt ist, dies zu tun.
Nicht alle auf dieser Webseite dargestellten Anlageinstrumente, Produkte und Dienstleistungen sind für Personen in allen Ländern erhältlich oder geeignet. Ob ein Anlageinstrument, ein Produkt oder eine Dienstleistung für eine Person angeboten werden darf, hängt von den im jeweiligen Land gültigen gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften ab.
Fußnoten
1 Als „Fonds“ gelten aktiv sowie passiv gemanagte, börsengehandelte Fonds (ETF)
2 ETC = ein einzelner börsengehandelter Rohstoff