Ab Jahresbeginn 2023 stellt ebase Ihnen folgende Dokumente automatisch im Online-Postkorb zur Verfügung:
- Jahresdepotauszug zum 31. Dezember 2022
- Steuerbescheinigung 2022 inkl. Erträgnisaufstellung und ggf. mit Verlustbescheinigung
- ggf. eine Information über den Verlustausgleich 2022 (nur sofern in Ihrem Fall gegeben)
- ggf. elektronische Vermögensbildungsbescheinigung 2022 (nur bei VL-Vertrag)
Diese Unterlagen werden ausschließlich digital im Online-Postkorb bereit gestellt und – sofern nicht anders vereinbart – nicht per Post versandt.
Jahressteuerbescheinigung für 2022
- Ab Ende April 2023 erhalten Sie den Quartalsdepotauszug und die Jahressteuerbescheinigung inkl. Erträgnisaufstellung für 2022 in Ihrem Online-Postfach.
- ebase erstellt Null-Bescheingungen nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin.
- Eine Verlustbescheinigung für 2022 erstellt ebase nur dann, wenn der Kundenauftrag rechtzeitig bis 15. Dezember 2022 rechtzeitig eingegangen ist. Eine Bestellung für vergangene Jahre ist nicht möglich.
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (VL-Bescheinigung) für 2022
Sollten Sie einen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen (vL) bei ebase führen, erhalten Sie keine VL-Bescheinigung mehr, sondern ebase meldet die vermögenswirksamen Leistungen bis voraussichtlich Mitte Mai an das zuständige Finanzamt. Die Arbeitnehmersparzulage können Sie weiterhin über Ihre Einkommensteuererklärung beantragen. Eine Bescheinigung über Vermögenswirksame Leistungen ist nicht mehr notwendig.
Ex-post-Kosteninformation für 2022
Zum 30. Juni steht für viele Fonds das Geschäftsjahresende an. Sobald alle erforderlichen Daten des jeweiligen Fonds bei ebase eingegangen sind, erfolgt im Anschluss (voraussichtlich zu Beginn des dritten Quartals 2023) der Versand der individuellen Kostentransparenz (Ex-post-Kosteninformation).
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Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder unter 0800 744 744 2.
Ihr Team der INFOS AG