Von Dries Dury, Fundamental Equity Portfolio Manager DPAM
Künstliche Intelligenz (KI) wird im kommenden Jahrzehnt zahlreiche Branchen revolutionieren und immense Werte schaffen. Mit dem rasanten Wachstum von KI-gesteuerten Chatbots wie ChatGPT und der steigenden Nachfrage nach Rechenleistung und Halbleiterchips wetteifern Unternehmen aus verschiedensten Branchen darum, ein Stück vom KI-Kuchen abzubekommen. Aber welche Firmen werden sich durchsetzen?
Laut Bill Gates wird die künstliche Intelligenz (KI) das wichtigste Thema dieses Jahrzehnts sein, mindestens so wichtig wie der PC und das Internet. Er hatte schon 1995 recht, als er das Internet als Flutwelle bezeichnete. Wir glauben, dass er erneut richtig liegen könnte.
Nur fünf Tage nach seinem Start Ende November 2022 hatte ChatGPT bereits 1 Million Nutzer – das war das schnellste Wachstum aller Zeiten. Im Januar nutzten ChatGPT bereits 100 Millionen Anwender. Der KI-Chatbot hat derzeit geschätzte 600 Millionen Website-Besucher jeden Monat. Es besteht kaum ein Zweifel daran, dass KI enorme Produktivitätssteigerungen für Softwareentwickler, Designingenieure, Kreativdesigner und sogar für die Buchhaltung ermöglichen wird.
Für Anleger ist es wichtig, zu bestimmen, wer von dem geschaffenen Mehrwert profitieren wird. Wir sehen drei potenzielle Gewinner. Erstens stellen Anbieter von Cloud-Infrastrukturen – wie Microsoft, Amazon und Alphabet – die erforderliche Rechenleistung und den Speicherplatz für Unternehmen bereit, die ihr Geschäft in die KI-Ära überführen. Microsoft hat seine KI-Einnahmen in fünf aufeinanderfolgenden Quartalen jeweils verdoppelt. Nvidia hat gerade mit der Nvidia DGX Cloud sein „KI-as-a-Service“-Angebot vorgestellt. Dabei handelt es sich um einen Supercomputer, auf den jeder über seinen eigenen Browser zugreifen kann. Der Dienst wird in Zusammenarbeit mit Cloud-Anbietern bereitgestellt. Es ist davon auszugehen, dass die DGX Cloud einer Vielzahl von Unternehmen einen besseren Zugang zu KI ermöglichen wird.
Zweitens werden Softwareunternehmen mit führenden KI-Kompetenzen profitieren. Große Softwareunternehmen könnten ihre Märkte dank ihres Zugangs zu großen Datensätzen – eine Voraussetzung für das Training der besten KI-Modelle – weiter festigen. Beispielsweise ist KI für Cybersicherheitsunternehmen wie Crowdstrike ein entscheidender Faktor. Die Cloud und KI ermöglichen es dem Unternehmen, Sicherheitsverstöße in Echtzeit zu erkennen und sofortige Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die Kunden werden sich wahrscheinlich für den Anbieter mit dem größten Netzwerk (d. h. dem besten Datensatz) und den fortschrittlichsten KI-Funktionen entscheiden.
Drittens kann es keinen KI-Goldrausch ohne die notwendigen Spitzhacken und Schaufeln geben, was uns zur Rolle der Halbleiterunternehmen bringt. Die KI-Welle erfordert immer mehr Rechenleistung und damit Halbleiterchips und -geräte. Die Schulung von KI-Modellen erfolgt auf GPU-Chips, die in der Regel von Nvidia hergestellt werden. Aber auch AMD ist in diesem Bereich ein erstzunehmender Anbieter. Wer bei der Inferenz, d.h. der Verwendung des KI-Modells, der dominierende Marktteilnehmer sein wird, lässt sich nicht ohne Weiteres ermitteln. AMD könnte jedoch dank der Innovationen bei seinen CPUs und seiner Affinität zu Beschleunigern gut aufgestellt sein. KI wird zahlreichen Unternehmen entlang der Halbleiter-Wertschöpfungskette Auftrieb geben, von Design-Software-Unternehmen (z.B. Synopys) über Outsourcing-Partner (z.B. TSMC) bis hin zu Anbietern von Halbleiterausrüstung (z.B. ASML, ASMI, BESI, etc.). Der CEO von Nvidia, Jensen Huang, hat kürzlich erklärt, dass sich die KI-Verarbeitungsleistung im vergangenen Jahrzehnt um ein Millionenfaches beschleunigt hat. Durch neue Chips, Schnittstellen und Algorithmen hofft Nvidia, die KI in den nächsten zehn Jahren um ein weiteres Millionenfaches zu beschleunigen.
Fortsetzung folgt…
Rechtliche Hinweise
Degroof Petercam Asset Management SA/NV l rue Guimard 18, 1040 Brüssel, Belgien l Handelsregister Brüssel l USt-ID BE 0886 223 276 l
© Degroof Petercam Asset Management SA/NV, 2022, alle Rechte vorbehalten. Dieses Dokument darf nicht an Privatanleger verteilt werden und ist ausschließlich für professionelle Anleger bestimmt. Dieses Dokument darf in keinem Falle und in keiner Weise ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Degroof Petercam Asset Management („DPAM“) weder ganz noch teilweise reproduziert, vervielfältigt, verbreitet, in einer automatisierten Datei gespeichert, offengelegt oder an andere Personen verteilt werden. Durch den Zugang zu diesem Dokument werden weder Ansprüche auf geistiges Eigentum noch das Eigentumsrecht übertragen. Die im vorliegenden Dokument enthaltenen Informationen, die Rechte daran und der Rechtsschutz in Bezug darauf verbleiben ausschließlich bei DPAM.
DPAM ist der Urheber dieses Dokuments. Auch wenn dieses Dokument mit seinen Inhalten mit der gebotenen Sorgfalt auf der Grundlage von Quellen und/oder Daten von Fremdanbietern erstellt wurde, die DPAM für zuverlässig erachtet, wird es in der vorliegenden Form („as is“) ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Weder DPAM, noch die Quellen oder Fremdanbieter der Daten garantieren die Richtigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit, Aktualität, Verfügbarkeit, Verkehrsfähigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
Die Angaben in diesem Dokument sind als allgemein zu betrachten und sollen unter keinen Umständen auf ihre persönliche Situation zugeschnitten sein. Der Inhalt stellt weder eine Anlageberatung dar, noch ein Angebot, eine Aufforderung, Empfehlung oder Einladung, Finanzinstrumente wie beispielsweise Aktien, Anleihen oder Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen zu kaufen, zu verkaufen, zu zeichnen oder andere Geschäfte damit zu tätigen. Dieses Dokument richtet sich auch nicht an Anleger aus einem Rechtsgebiet, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung, eine solche Empfehlung oder eine solche Einladung rechtswidrig wäre.
Es stellt auch kein unabhängiges oder objektives Anlageresearch oder eine Finanzanalyse oder eine andere Art der allgemeinen Empfehlung zu einem Geschäft mit Finanzinstrumenten gemäß Artikel 2, Absatz 2, 5 des Gesetzes vom 25. Oktober 2016 über den Zugang zu Wertpapierdienstleistungstätigkeiten und den Status und die Kontrolle der Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsgesellschaften dar. Die Angaben in diesem Dokument sind daher nicht als unabhängiges oder objektives Anlageresearch zu betrachten.