Steuerbescheinigung für 2024
Ab Ende April 2025 erhalten Sie diese Jahressteuerdokumente in Ihrem Online-Postkorb:
- Jahressteuerbescheinigung für 2024
- Erträgnisaufstellung
- ggf. eine Information über den Verlustausgleich 2024 (nur sofern in Ihrem Fall gegeben)
Jahresdepotauszug
Den Jahresdepotauszug zum 31. Dezember 2024 finden Sie ab Jahresbeginn ebenfalls in Ihrem Postkorb.
Elektronische VL-Bescheinigung
Sollten Sie einen Vertrag über Vermögenswirksame Leistungen bei der FNZ Bank führen, erhalten Sie die Information zur elektronischen Meldung der Vermögenswirksamen Leistungen bis voraussichtlich Mitte Mai.
Keine papierhafte VL-Bescheinigung mehr
Zum 01.01.2018 ist eine Änderung im 5. Vermögensbildungsgesetz in Kraft getreten. Die Arbeitnehmer-Sparzulage kann künftig nicht mehr mittels der „Anlage VL“ in Papierform beantragt werden. Stattdessen wird eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung eingeführt.
Das bedeutet für Sie: Die FNZ Bank stellt Ihnen künftig keine VL-Bescheinigung (Anlage VL) mehr per Post zur Verfügung, sondern meldet die Daten elektronisch an das zuständige Finanzamt.
Die Arbeitnehmersparzulage können Sie weiterhin über Ihre Einkommensteuererklärung beantragen.
Ex-post-Kosteninformation
Zum 30. Juni steht für viele Fonds das Geschäftsjahresende an. Sobald alle erforderlichen Daten des jeweiligen Fonds bei der FNZ Bank eingegangen sind, erfolgt im Anschluss (voraussichtlich zu Beginn des dritten Quartals) der Versand der individuellen Kostentransparenz (Ex-post-Kosteninformation).
Hinweis: Alle Unterlagen werden ausschließlich im Online-Postkorb digital bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass kein postalischer Zusatzversand erfolgt.