Wie Sie sicher der Presse bereits entnommen haben, tritt ab dem 1. Januar 2023 die neue EU-PRIIP-Verordnung in Kraft, die Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) verpflichtet, das sog. Key Information Document (KID) gemäß den Vorgaben der EU-PRIIP-Verordnung zu erstellen und zu veröffentlichen.
Diese sieht auch vor, dass ab dem 1. Januar 2023 Einmalanlagen in Fonds, für die kein PRIIP BIB vorliegen, nicht ausgeführt werden dürfen. Sparpläne, die vor dem 1.1.2023 eingerichtet wurden, können weiterhin ausgeführt werden. Dies gilt auch für Portfolio-Sparpläne und VL Verträge. Die Neuregelung bedeutet, dass Endkunden vor Durchführung einer Kauftransaktion ein PRIIP BIB zur Verfügung gestellt werden muss. Die bis Ende 2022 gültigen UCITs (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) KIIDs können nicht mehr verwendet werden. Als Fondsplattform arbeitet die FFB gemeinsam mit deren Dienstleistern mit Hochdruck daran, für alle ISINs entsprechende Dokumente bereitzustellen. Die FFB ist jedoch darauf angewiesen, dass die KVGen diese relevanten Informationen zur Verfügung stellen.
Sollten der FFB bis zum regulatorisch vorgeschriebenen Startzeitpunkt die neuen PRIIP BIBs für einzelne ISINs noch nicht vorliegen, sind diese ISINs bis zum Vorliegen der Dokumente für Einmalanlagen zu sperren.
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