FIL Fondsbank (FFB)

Termine zum Jahresende 2021 bei der FFB

Das Jahresendgeschäft rückt näher. Bei dringenden Aufträgen für Ihr FFB-Depot, beachten Sie bitte die folgenden Termine.

Fondstransaktionen zwischen den Jahren

Aufträge zum Kauf, Verkauf oder Tausch von Fonds und Depoteröffnungsanträge können Sie durchgehend – also auch „zwischen den Jahren“ – einreichen. Die Depotbank tut ihr Bestes, um Ihren Auftrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Aufgrund von Abwicklungsmodalitäten der Fonds kann es allerdings passieren, dass die Aufträge vom letzten Bankarbeitstag erst im neuen Jahr abgerechnet werden können.

Wichtig: Bleibt eine Order über den Jahreswechsel offen, wird im Depotauszug zum 31.12.2021 ein abweichender Depotbestand ausgewiesen. Eine nachträgliche Korrektur bzw. Neuerstellung ist nicht möglich.

INFOS-Tipp: Für eine schnellere Abwicklung und um eventuelle Rückfragen zu vermeiden, ist es zu empfehlen, dass Sie Ihre Aufträge online selbst erfassen.
 

Überträge (Ein- und Auslieferungen)

Eingehende Fondsanteile werden auch zwischen den Jahren in Ihr Depot eingebucht. Bei Auslieferungen, die ab 15. Dezember 2021 von der FFB veranlasst werden, kann es sein, dass die Fondsanteile bei der empfangenden Stelle nicht mehr bis Ende 2021 gutgeschrieben werden. Darauf hat die FFB keinen Einfluss.

Wichtig: In anderen europäischen Ländern gelten ggf. abweichende Regelungen. Nach Weihnachten kann es daher zu Verzögerungen bei der Auftragsannahme seitens der Investmentgesellschaften kommen.
 

Depoteröffnungen

Zur Vermeidung von Rückfragen und für eine zügige Bearbeitung Ihrer Depoteröffnung verwenden Sie die bequeme Online-Eröffnungsstrecke. Sie führen die Depoteröffnung von zu Hause aus, innerhalb weniger Minuten und vollkommen kontaktlos durch.

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Antrag auf Verlustbescheinigung

Der Antrag muss bis zum 15. Dezember 2021 bei der FFB eingegangen sein. Wenn Sie einen Antrag gestellt haben, wird der Verlust in der Steuerbescheinigung ausgewiesen.
 

VL-Verträge

VL-Verträge, bei denen die siebenjährige Festlegungsfrist abläuft, werden am 3. Januar 2022 umgestellt in „freie“ Anteile. Sobald diese Anteile umgestellt wurden, wird die Arbeitnehmersparzulage ebenfalls direkt in den freien Bestand verbucht.

Zahlungen, die ab dem 3. Januar 2022 bei der FFB eingehen, werden in der elektronischen VL-Bescheinigung 2022 berücksichtigt – auch dann, wenn der Arbeitgeber im Verwendungszweck „2021“ angegeben hat.

Und denken Sie daran: Eine papierhafte Bescheinigung der vermögenswirksamen Leistungen wird nicht mehr erstellt. Die FFB meldet die Daten direkt an das Finanzamt, was bis Ende Februar 2022 erfolgt.

FFB plant, das Entgelt für den VL-Vertrag am 10. Dezember 2021 zu vereinnahmen. Sie bekommen hierüber eine separate Abrechnung.
 

Versand des Quartalsauzuges 4/2021 Stand 31.12.2021

Der Quartalsauszug wird vorrausichtlich am 11. Januar 2022 in Ihrem Online-Postfach bei der FFB eingestellt. Der Versand für Kunden mit Postversand erfolgt dann ab dem 14. Januar 2022.
 

Berechnung der Vorabpauschale

Da der Basiszins der Deutschen Bundesbank für die Vorabpauschale 2021 mit 0,00 % festgelegt wurde, kommt es nicht zu einer Berechnung der Vorabpauschale für das Jahr 2021.
 

Freistellungsaufträge

Überprüfen Sie Ihren Freistellungsauftrag auf eine mögliche Änderung bis 31. Januar 2022! Freistellungsaufträge können online bis zum 31.12.2021 angepasst werden.
 

Versand der Steuerbescheinigungen 2021

Der Versand der Steuerunterlagen wird geplant zum 02. März 2022 stattfinden. Im Online-Postfach finden Sie ab dem 28. Februar 2022 auch die Aufstellungen der Erträge.
 

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