In den letzten Jahren sind die allgemeinen Kosten - wie in vielen anderen Bereichen - durch die Inflation weiter deutlich gestiegen. Obwohl auch die FNZ Bank in diesem veränderten Umfeld versucht, die Preise so konstant wie möglich zu halten, ist die Bank nun gezwungen, die Gebühren/Margen im Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) anzupassen. Die FNZ Bank bittet hierfür um Ihr Verständnis.
Um die Konditionenänderung wirksam umzusetzen, müssen Sie aktiv Ihre Zustimmung erteilen. Die FNZ Bank wird die Anschreiben ab dem 07.04.2025 bis voraussichtlich zum 30.04.2025 versenden bzw. in den Online-Postkorb einstellen.
Kunden ohne Onlinepostkorb erhalten das Anschreiben postalisch. Für Kunden mit Onlinepostkorb wird das Anschreiben ausschließlich in den Onlinepostkorb eingestellt.
Was ändert sich ab 01.07.2025?
Depotführungsentgelte ebase flex Depot
Depotvariante | Entgelt pro Quartal | Entgelt pro Quartal ab 01.07.2025 | Mit INFOS als Vermittler |
basic | 6,25 € | 6,50 | 0 €1 |
select | 10 € | 10,50 € | 0 €1 |
standard | 13,25 € | 14 € | 0 €1 |
premium | 18,75 € | 20 € | 0 €1 |
1 Sonderkonditionen über INFOS
- INFOS übernimmt Ihre Depotführungsgebühr, wenn Sie dauerhaft einen Depotwert von 20.000 € in aktiv gemanagten Fonds im Depot halten.
- Zusätzlich erhalten Sie dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondskäufen und Sparplänen.
- Die Vergünstigungen von INFOS bleiben unverändert.
- Um die Sonderkonditionen fürs FNZ-Depot zu erhalten, muss INFOS als Vermittler im Depot hinterlegt sein.
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Depotführungsentgelte Augsburger Investmentdepot
Depotvariante | Entgelt pro Quartal | Entgelt pro Quartal ab 01.07.2025 |
Spar | 7,50 € | 10 € |
Basis | 12,50 € | 15 € |
Komfort | 17,50 € | 20 € |
Sonderkonditionen über INFOS
- Sie erhalten weiterhin 95% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondskäufen und Sparplänen.
- Um den Rabatt fürs Augsburger Investmentdepot zu erhalten, muss INFOS als Vermittler im Depot hinterlegt sein.
- Ein Wechsel in die Depotvariante ebase flex ist möglich (Depoteröffnung + interner Übertrag) - Sprechen Sie uns an!
Vermittler wechseln Mehr erfahren
Devisenkursmarge
Die FNZ Bank passt die Devisenkursmarge bei Umrechnungen von Fremdwährungen auf 0,60% an.
Transaktionsentgelte für schriftlich beauftragte Orders
Die Transaktionsentgelte erhöht die FNZ Bank von i.d.R. 5 € auf 8 € für offline Käufe/Verkäufe und Fondsumschichtungen.
Gegenüberstellungen
Die Details lesen Sie in den Synopsen.
ebase Investmentdepot Augsburger Investmentdepot
Wie stimme ich den Vertragsänderungen zu?
Online
a) Online-Banking
Der Zustimmungsprozess ist direkt im Onlineportal eingebunden und kann nach dem Login über ein separates Pop-up-Fenster oder über die Startseite aufgerufen werden. Das Pop-up-Fenster kann übersteuert werden, erscheint aber immer wieder nach dem Login bis der Zustimmungsprozess durchlaufen wurde.
b) App
Die Zustimmung kann auch über die mobile App erteilt werden.
c) QR-Code
Das Anschreiben enthält i.d.R. einen QR-Code, den Sie mit ihrem mobilen Endgerät einscannen können und den Zustimmungsprozess somit einfach und unkompliziert digital vornehmen können.
Postalisch
Das Zustimmungsformular liegt nur den postalisch versendeten Kundenschreiben bei und kann an die FNZ Bank zurückgesendet werden:
- per E-Mail an zustimmung@fnz.de
- per Fax an 089 3090 3746 82
- per Post
Wichtig: Weiterführende Aufträge (wie z. B. Transaktionen, Adressänderungen etc.) müssen zwingend separat erteilt werden. Bitte ergänzen Sie diese nicht auf den Anlagen. Ihre Zustimmung wird automatisiert erfasst. Daher können handschriftliche oder maschinelle Ergänzungen keine Berücksichtigung finden.
Wer muss bei Gemeinschaftsdepots/-konten oder bei Minderjährigendepots/-konten zustimmen?
Bei Fällen von Depots oder Konten mit Einzelverfügungsberechtigung ist es ausreichend, wenn einer der Depot-/Kontoinhaber bzw. gesetzlichen Vertreter die Zustimmung erteilt. Bei gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung ist hingegen die Zustimmung aller Depot- oder Kontoinhaber bzw. gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Wer muss bei Firmendepots/-konten zustimmen?
Bei Konten mit Einzelverfügungsberechtigung genügt die Zustimmung eines autorisierten Zeichnungsberechtigten. Bei Konten mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung ist die Zustimmung aller Zeichnungsberechtigten gemäß ihrer jeweiligen Vertretungsbefugnis erforderlich.
Was geschieht, wenn ich nicht zustimme?
Um die Rechtssicherheit der weiteren Geschäftsbeziehung zu gewährleisten, ist Ihre Einwilligung zwingend erforderlich. Ohne Ihre Zustimmung muss die FNZ Bank die Geschäftsverbindung früher oder später kündigen.
Tipp: Statt Ihr Depot zu kündigen, wechseln Sie einfach und kostenlos den Vermittler! INFOS übernimmt Ihre Depotgebühr bereits ab einem Depotwert von 20.000 € in aktiv gemanagten Fonds. So bleiben Sie von der Erhöhung der Depotführungsentgelte unberührt!